Rechtsprechung
   LG Hamburg, 17.04.2013 - 310 O 133/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14382
LG Hamburg, 17.04.2013 - 310 O 133/13 (https://dejure.org/2013,14382)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17.04.2013 - 310 O 133/13 (https://dejure.org/2013,14382)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17. April 2013 - 310 O 133/13 (https://dejure.org/2013,14382)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,14382) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gibt der Rechtsanwalt eine Unterlassungserklärung für seinen Mandanten ab, ohne eine Vollmacht vorlegen zu können, ist die Unterlassungserklärung unwirksam

  • online-und-recht.de

    Bei fehlender Vollmacht ist abgegebene Unterlassungserklärung nicht wirksam

  • kanzlei-rader.de

    Zurückweisung einer Unterwerfungserklärung mangels Vollmachtsnachweis

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung: Bei Abgabe durch Anwalt nur mit Vollmacht

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung durch Rechtsanwalt ohne Vorlage einer Vollmacht beseitigt Wiederholungsgefahr nicht

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung trotz fehlender Vollmacht wirksam?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Ausschluss der Wiederholungsgefahr trotz Unterlassungserklärung bei fehlender Vollmacht

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Ohne Vollmacht kein Ausschluss der Wiederholungsgefahr trotz abgegebener Unterlassungserklärung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung: wenn bei Abgabe durch Anwalt ohne Vollmacht die Wiederholungsgefahr nicht entfällt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.09.2009 - I ZR 217/07

    Testfundstelle

    Auszug aus LG Hamburg, 17.04.2013 - 310 O 133/13
    Zwar lässt eine vom Schuldner abgegebene einseitige strafbewehrte Unterlassungserklärung, wenn sie ernsthaft ist und auch inhaltlich den an eine solche Erklärung zu stellenden Anforderungen entspricht, die Wiederholungsgefahr unabhängig von einer Annahmeerklärung des Gläubigers und daher gegebenenfalls auch schon vor einer solchen entfallen (BGH GRUR 2010, 355,357 Tz. 21 - TestfundsteIle - m.w.N.).

    " Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bereits in der Abmahnung ein Vertragsangebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrags liegen, wenn es von einem Rechtsbindungswillen getragen und hinreichend bestimmt ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.2009, Az. ZR 217/07, GRUR 2010, 355 Tz. 18 = WRP 2010, 649 - TestfundsteIle).

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 140/08

    Vollmachtsnachweis

    Auszug aus LG Hamburg, 17.04.2013 - 310 O 133/13
    Dem steht nicht die Rechtsprechung BGH NJW-RR 2011, 335, zit, nach juris-Rz. 15 - Vollmachtsnachweis - entgegen, in der es heißt:.
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

    Auszug aus LG Hamburg, 17.04.2013 - 310 O 133/13
    Die Abmahnung dient dazu, dem Schuldner die Möglichkeit einzuräumen, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.2009, Az. I ZR 139/07, GRUR 2009, 502 Tz. 11 = WRP 2009, 441 - pcb).
  • BGH, 10.10.2006 - KZR 26/05

    Preselection

    Auszug aus LG Hamburg, 17.04.2013 - 310 O 133/13
    Das korrespondiert mit der begrenzten analogen Anwendung des § 174 BGB: Wenn der anbietende Vertragsteil sein Angebot unterbreitet, welches durch Vertreter des anderen Vertragsteils angenommen wird, kann der Anbietende die Annahme bei fehlendem Vollmachtsnachweis nach § 174 BGB zurückweisen, um die Unsicherheit darüber zu vermeiden, ob der Vertrag durch die Annahmeerklärung tatsächlich zustande gekommen ist (BGH NJW-RR 2007, 1705, zit. nach jurls-Tz. 19; Palandt/Ellenberger, BGB, 72. Auf!. 2013, § 174 Rz. 2).
  • BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70

    Teerspritzmaschinen

    Auszug aus LG Hamburg, 17.04.2013 - 310 O 133/13
    Auf dieser Grundlage hat der BGH geurteilt: Wenn der Unterlassungsgläubiger ein ausreichend gesichertes Unterlassungsversprechen ohne stichhaltigen Grund zurückweise, dann fehle es an dem für einen Unterlassungsantrag erforderlichen Rechtsschutzinteresse, wenn anzunehmen sei, dass der Unterlassungsschuldner trotz der Zurückweisung sein Unterlassungsversprechen aufrecht erhalte (BGH GRUR 1967, 363, 366 - Spezialsalz; GRUR 1972, 558, 560 - Teerspritzmaschinen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht